Allgemeine geschäftsbedingungen

1.- Verwendung des Fahrzeugs:

Der Kunde erkennt an, dass sich das ihm gelieferte Fahrzeug (oder das Fahrzeug, das ggf. als Ersatz geliefert werden könnte) in einem einwandfreien mechanischen und sauberen Zustand befindet. Das Fahrzeug wird mit einer Kopie der zum Fahren erforderlichen Dokumente, einem Unfallbericht, dem Originalwerkzeug und -zubehör übergeben. Das Fahrzeug muss in einwandfreiem Zustand und mit allen vorgenannten Gegenständen zurückgegeben werden. Keygo Rent behält sich das Recht vor, den Vertrag im Voraus zu kündigen, ohne eine andere Verpflichtung als die, den Kunden zu informieren. Jede Änderung oder Erweiterung des Vertrages muss schriftlich von Keygo Rent genehmigt werden, eine Nichtbeachtung wird als einseitig auferlegte Zurückhaltung durch den Kunden betrachtet. 

Der Kunde muss das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der Regeln und Eigenschaften des Fahrzeugs verwenden, in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, aber nicht ausschließlich, dazu:

-          Das Fahrzeug nicht für gewerbliche Zwecke und/oder den Transport von Waren zu verwenden.
-          Keine explosiven, entflammbaren, ätzenden Materialien, Drogen, Betäubungsmittel oder Schmuggelware jeglicher Art im Fahrzeug zu transportieren oder transportieren zu lassen.
-          Das Fahrzeug darf nicht von Personen gefahren werden, die nicht im Vertrag autorisiert sind.
-          Nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen zu fahren, die eine Beeinträchtigung Ihrer Fähigkeiten zur Folge haben, einschließlich der von einem Arzt verordneten Substanzen.
-          Das Fahrzeug nicht an Bord eines Schiffes zu bringen oder zu fahren.
-          Nicht auf nicht gepflasterten oder nicht asphaltierten Straßen, asphaltierten Straßen mit schwerwiegenden Mängeln oder Straßen, die nicht für den Fahrzeugverkehr geeignet sind (Strände, Waldwege, Landebahnen von Flughäfen usw.), zu fahren.
-          Das Fahrzeug nicht außerhalb des spanischen Staatsgebietes zu fahren.
-          Das Fahrzeug nicht zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden.
-          Nicht an Rennen, Wettbewerben oder Wettkämpfen jeglicher Art teilzunehmen.
-          Das Fahrzeug nicht weiter zu benutzen, falls das im Fahrzeug ausdrücklich vorgesehene Erkennungs- und/oder Alarmsystem irgendeine Art von Störung festgestellt hat.
-          Nicht mehr Personen oder mehr Gepäck zu befördern, als für das jeweilige Fahrzeug zulässig ist, einschließlich der Beförderung von Gepäck oder jeglichen Gegenständen auf dem Dach, auch wenn eine dafür geeignete Vorrichtung verwendet wird.
-          Nicht rücksichtslos zu fahren
-          Keine Gegenstände offen liegen zu lassen, die gestohlen oder unter Beschädigung des Fahrzeugs gestohlen werden könnten.
-          Keine Manipulationen am Kilometerzähler, Austausch von Rädern oder sonstige mechanische oder ähnliche Arbeiten am Fahrzeug vorzunehmen.
-          Das Fahrzeug nicht außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit zu benutzen.
-          In den Fahrzeugen von Keygo Rent nicht zu rauchen.

Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden und sonstigen Verbindlichkeiten, die sich aus dem unsachgemäßen Gebrauch des Mietfahrzeugs ergeben können.

2.- Anforderungen an die Dokumentation:

Bitte beachten Sie, dass Sie, um ein Auto bei uns zu mieten, am selben Tag wie Ihr Abholtag mit dem Flugzeug ankommen und unseren Mitarbeitern Ihre Rückflugnummer mitteilen müsse.

Bei Abholung des Mietvertrages müssen Sie Folgendes mitbringen: Reisepass oder Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte und Buchungsnummer.

Alle Fahrer müssen im Besitz eines europäischen Führerscheins in lateinischen Buchstaben sein (falls nicht vorhanden, muss ein internationaler Führerschein bzw. eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins beigefügt werden), der mindestens ein Jahr alt sein muss. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und über mindestens ein Jahr Fahrpraxis verfügen. Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren können das Fahrzeug gegen eine zusätzliche Gebühr fahren. Ab einem Alter von 75 Jahren fällt ebenfalls eine zusätzliche Gebühr an. Dies ist eine obligatorische Gebühr, unabhängig davon, welche Art von Versicherungsschutz Sie wählen.

In jedem Fall behält sich Keygo Rent das Recht vor, die Reservierung des Fahrzeugs aus berechtigten Gründen abzulehnen.

3.- Mietfristen:

Die Miettage werden in 24-Stunden-Zeiträumen berechnet, wobei 1 Tag der Mindestzeitraum und 28 Tage der Höchstzeitraum ist. Die Zählung beginnt genau ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Vertrages und endet mit der Rückgabe und Beendigung desselben. Keygo Rent bietet eine Kulanzzeit von 59 Minuten bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Bezug auf die in Ihrem Vertrag vereinbarte Zeit. Bei Überschreitung der Kulanzzeit wird Ihnen eine Verspätungsgebühr von 25 € berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht genutzten Tage.

Das Fahrzeug muss an dem im Vertrag vereinbarten Ort, dem vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben werden. Wird das Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgelassen, wird eine Gebühr in Höhe von 80 € für die Wiederbeschaffung erhoben und alle anderen Kosten, die durch das Zurücklassen entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Möchte der Kunde den Mietzeitraum verlängern, muss er das nächste Büro von Keygo Rent aufsuchen, um die Verlängerung zu unterschreiben. Ein Vertragsabschluss per Telefon oder mit anderen elektronischen Kommunikationsmitteln ist nicht zulässig.

Der als Kaution hinterlegte Betrag kann unter keinen Umständen zur Verlängerung der Mietdauer verwendet werden. Daher muss der Kunde im Falle einer Vertragsverlängerung eine zusätzliche Zahlung für diese Verlängerung leisten.

Kann der Vertrag wegen Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus anderen Gründen nicht verlängert werden, hat der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Termin, in der vereinbarten Niederlassung und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.

4.- Mietkosten:

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Keygo Rent nach Beendigung der Fahrzeuganmietung ohne seine ausdrückliche Genehmigung die folgenden Posten über elektronische Zahlungssysteme abrechnen darf:

-          Die Kosten, die durch einen zusätzlichen Reinigungsservice „Sonderreinigung" entstehen, wenn das Fahrzeug in einem Verschmutzungszustand zurückgegeben wird, der nicht dem normalen Gebrauch des Fahrzeugs entspricht, werden mit einer Gebühr in Höhe von 80 € berechnet.
-          Bei der Verwaltung von Bußgeldern, Strafen oder Gerichtskosten fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 € an für jeden von ihnen. Diese Gebühr wird zusätzlich zu dem Betrag der Geldstrafe/Sanktion erhoben, den der Kunde an die zuständige Behörde zu zahlen hat.
-          Im Falle eines Unfalls, unabhängig von der Unfallursache, und sofern nicht Keygo Rent Excellence beauftragt wurde, berechnet Keygo Rent dem Kunden eine Unfallbearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €.
-          Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen, wenn dies erforderlich ist, mit Ausnahme von mechanischen Ursachen, unter Ausschluss solcher, die auf Fahrlässigkeit oder Missbrauch durch den Kunden zurückzuführen sind.
-          Kosten, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung von Felgen, Verkleidungen, Reifen (einschließlich Reifenpannen und Reifenplatzern), Werkzeugen, Fenstern und Glas, Spiegeln, Kupplung, Zubehör, Innenraum des Fahrzeugs und Problemen durch falsches Tanken ergeben.
-          Beschädigung des Unterbodens einschließlich der unteren Kotflügel.

Der Betrag, der dem Kunden für Schäden am Fahrzeug in Rechnung gestellt wird, wird unter Berücksichtigung der von der Sachverständigenabteilung von KeyGo Rent durchgeführten Bewertung gemäß der www.keygorent.com veröffentlichten Preisliste, die dem Kunden in der Abholgeschäftsstelle zur Verfügung steht, berechnet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er vorab über den genannten Tarif informiert wurde, der ihm bekannt ist und den er im vollen gesetzlich zulässigen Umfang akzeptiert.

Keygo Rent behält sich außerdem das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung für die Tage zu berechnen, an denen das Fahrzeug außer Betrieb ist. Diese Entschädigung wird nach der Anzahl der Tage berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind, wobei der vertraglich vereinbarte Tagessatz als Grundlage für die Quantifizierung dient.

Die Haftungshöchstgrenze des Kunden ist der Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem in den amtlichen Fahrzeugbewertungstabellen festgelegten Höchstpreis zum Zeitpunkt des Unfalls.

4.1.- Ergänzungen und Zusatzartikel:

Kindersitz Gruppe 0 (0-13 kg; 0-15 Monate), je nach Verfügbarkeit -> 8 €/Tag
Kindersitz Gruppe 1 (9-18 kg; 9 Monate - 4 Jahre), je nach Verfügbarkeit -> 8 €/Tag
Kindersitz Gruppe 2 (15-25 kg; 4-6 Jahre), je nach Verfügbarkeit -> 8 €/Tag
Kindersitz Gruppe 3 (22-36 kg; 6-12 Jahre), je nach Verfügbarkeit -> 7 €/Tag
Zusätzlicher Fahrer, neben dem Hauptfahrer können bis zu 3 zusätzliche Fahrer in den Vertrag aufgenommen werden -> 7 €/Tag (mindestens 2 Tage)
Junge Fahrer (21-24 Jahre alt) -> 8 €/Tag
Senior Fahrer (>75 Jahre) -> 8 €/Tag
GPS, je nach Verfügbarkeit -> 7 €/Tag
WLAN/TABLET, je nach Verfügbarkeit -> 8 €/Tag
Übergabe und/oder Rückgabe an gewünschtem Hotel oder gewünschter Adresse, Verfügbarkeit prüfen -> Min. 30 € pro Strecke
Fast Pass (Warteschlange vermeiden) -> 20 €
KeyGo Excellence Klein- und Kompaktfahrzeuge -> 22 €/Tag
KeyGo Excellence Mittlere und große Fahrzeuge -> 25 €/Tag
KeyGo Excellence 7/9-sitzige Fahrzeuge der Spitzenklasse -> 29 €/Tag
Pannenhilfe -> 25 € 1-7 Tage / 35 € 8-25 Tage

-Stundenzuschlag: Alle Abholungen und Rückgaben sind ganzjährig zwischen 07:00 und 22:00 Uhr kostenlos. Außerhalb dieser Zeiten gelten die folgenden Zuschläge:

Nächtliche Abholung des Fahrzeugs, von 22:00 bis 06:59 Uhr -> 40 €
Nächtliche Rückgabe des Fahrzeugs, von 22:00 bis 06:59 Uhr -> 40 €

5.- Zahlungsarten:

Die Zahlung erfolgt per VISA- oder MASTERCARD-Kreditkarte. Die Kreditkarte muss auf den Namen der Person lauten, die der Inhaber des Mietvertrags ist.

Bargeld und Zahlungen mit dem Smartphone werden nicht akzeptiert.

Die Zahlung für die Fahrzeugmiete und die verschiedenen zusätzlichen Posten erfolgt in der vom Kunden gewählten Währung, wobei Operationen in mehreren Währungen akzeptiert werden, vorbehaltlich der Bedingungen der Bank, die die Zahlung verwaltet.

6.- Versicherungen:

6.1 Pflichtversicherung und Haftpflichtversicherung.

Alle Mietpreise beinhalten die Deckungen der obligatorischen Kfz-Versicherung und der ergänzenden Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die sich aus der Nutzung und dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben.

Diese Deckungen sind garantiert und werden von dem Versicherer, bei dem Keygo Rent die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, zu jedem Zeitpunkt übernommen und unterliegen den allgemeinen und spezifischen Klauseln der Police sowie dem Gesetz.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages unterwirft sich der Kunde als Versicherungsnehmer der vorgenannten Police, deren Bedingungen ihm zur Verfügung stehen, und erkennt an, dass sie ihm zur Verfügung gestellt wurden, dass er sie kennt und akzeptiert.

6.2 Deckung Keygo Basic:

In den Mietpreisen ist auch die DECKUNG KEYGO BASIC enthalten, die Schäden am Fahrzeug abdeckt, die aufgrund von Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind, als Folge von:

a)   Kollision
b)   Diebstahl
c)    Und zufälliger Brand oder Vandalismus.

Die Deckung Keygo Basic beinhaltet immer eine Selbstbeteiligung für solche Schäden, für die der Kunde direkt verantwortlich ist, die Selbstbeteiligung liegt zwischen 1.050 € - 4.000 € (je nach Art des gelieferten Fahrzeugs). Dieser Selbstbehalt muss gewährleistet sein durch:

a)                  die Hinterlegung eines variablen Betrages in Abhängigkeit von der gebuchten Fahrzeuggruppe.
b)                  durch den Abschluss der Deckung Keygo Excellence.

Diese Basisdeckung ist gültig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)      Dass der Kunde im Falle einer Kollision, eines Diebstahls, eines Brandes oder von Vandalismus innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall einen Unfallbericht an Keygo Rent schickt, in dem das Kennzeichen, der Name und die Adresse der Gegenpartei, eventuelle Zeugen, die Umstände des Unfalls, die Skizze des Unfalls, der Name des Versicherers der Gegenpartei und, wenn möglich, die Nummer der Versicherungspolice angegeben sind, alles unterschrieben von den beiden am Unfall beteiligten Fahrern.
b)      Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht ablehnt, weil das Fahrzeug nicht in dem von der Straßenverkehrsordnung geforderten physischen und psychischen Zustand gefahren wurde.
c)      Dass die Kollision, der Diebstahl, der Brand oder der Vandalenakt nicht im Rahmen einer unbefugten Nutzung erfolgt ist.
d)      Dass das Fahrzeug nicht vom Kunden aufgegeben wurde, ohne dass er seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind:

Verlust und Diebstahl von Schlüsseln, Schäden an Reifen, Felgen, Innenraum, Außenspiegeln, Scheiben, Unterboden, Reifenpannen und Reifenplatzer, Schäden an Kupplung und Getriebe, tagelange Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Reparatur, Aufladen der Batterie, Abschleppkosten, Falschbetankung und keinesfalls Diebstahl des Fahrzeugs bei steckendem Zündschlüssel.

6.3- Deckung Keygo Excellence:

Die Deckung Keygo-Excellence ist in den Mietpreisen nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart. Durch den Abschluss dieser Deckung vermeidet der Kunde, eine Kaution als Selbstbeteiligung hinterlegen zu müssen, und die von der Basisdeckung ausgeschlossenen Schäden sind ebenfalls abgedeckt, mit Ausnahme von falscher Betankung, Schäden im Innenraum des Fahrzeugs und Diebstahl des Fahrzeugs bei steckendem Zündschlüssel oder Verlassen des Fahrzeugs aus irgendeinem Grund.

Dieser Versicherungsschutz kann bei der Abholung des Fahrzeugs oder im Voraus bei der Buchung abgeschlossen werden.

Für Transporter besteht die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung durch die Zahlung einer Exzellenz-Teilkaskoversicherung zu reduzieren. Bei dieser Abdeckung reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 250 €.

Für High-End-Fahrzeuge (CTAR, ITAR, IDAR, ISAR FTAR und FFAR) ist eine Kreditkarte erforderlich, um das Fahrzeug zu mieten. Auch wenn Sie die Exzellenzdeckung haben.

6.4- Deckung Pannenhilfe. 

Die Pannenhilfe ist über einen 24-Stunden-Telefonservice erreichbar. Wählen Sie die Nummer +34 971 73 06 96. Dieser Versicherungsschutz garantiert Pannenhilfe in kürzester Zeit, egal aus welchem Grund (Reifenpanne, Batterieentladung, unzureichende Betankung, Unfall, Schlüssel unbrauchbar oder im Fahrzeug vergessen...). Eine Haftung für fahrlässiges Handeln oder unbefugte Benutzung des Fahrzeugs ist ausdrücklich ausgeschlossen. **Diese Deckung ist bereits in der Deckung Keygo Excellence enthalten.

6.5- Durch keine Art von Deckung abgedeckt sind:

-Schäden an Dritten oder am Mietfahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Fahrweise, einschließlich der Anzahl der Tage, an denen das Fahrzeug bis zur Reparatur außer Betrieb ist.
-Verlust von Kindersitzen.
-Beschädigung oder Verlust von Antennen, Wagenheber, Warndreiecken, Westen, Scheibenwischern, Tankdeckel, Kofferraumwannen, Radio/CD/Navigator oder anderen mobilen oder festen Komponenten des Fahrzeugs.
-Schäden am Motor aufgrund von Fahrlässigkeit.
-Diebstahl des Fahrzeugs bei steckendem Zündschlüssel.
-Schäden am Fahrzeug oder an Personen, die durch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden.
-Geldstrafen und Bußgelder für Ereignisse, die während der Mietzeit auftreten, gehen zu Lasten des Vertragsinhabers.
-Falsches Tanken.
- Verlassen des Fahrzeugs.

7. Kraftstoffpolitik:

-Modalität Voll-Voll (in allen Tarifen enthalten): Die Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank übergeben und müssen im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Bei fehlendem Kraftstoff bei der Rückgabe wird dem Kunden die Kraftstoffmenge sowie eine Bearbeitungs- und Betankungsgebühr in Rechnung gestellt: 20 €
-Schnelle Rückgabe: Die Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank übergeben und der Betrag wird dem Kunden bei Abschluss des Mietvertrages in Rechnung gestellt, der Preis ist derselbe, den er an einer Tankstelle bezahlen würde. Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss der Kunde das Fahrzeug nicht betanken und es wird keine Betankungsgebühr erhoben.
-Jede Auffälligkeit bezüglich des Zustandes des Fahrzeugtanks bei der Übergabe muss vom Kunden vor Verlassen des Geländes gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.

8.- Hinterlegung oder Sicherheitsleistung:

- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat der Kunde zusätzlich zum Betrag der entsprechenden Vertragsabrechnung einen Betrag von bis zu 4.000 €, je nach Fahrzeugmodell, als Hinterlegung/Sicherheitsleistung zu leisten. Dies ist der Fall, wenn der Kunde den Tarif Keygo Rent Basic gewählt hat. Bei Abschluss des Tarifs Keygo Excellence muss der Kunde eine Kaution in Höhe von 150 € für kleine und kompakte Fahrzeuge, 200 € für mittlere und große Fahrzeuge und 250 € für 7/9-Sitzer und Luxusfahrzeuge hinterlegen. Der als Kaution/Sicherheitsleistung blockierte Betrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages freigegeben.

9.- Im Falle eines Unfalls:

- Im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung des Fahrzeugs, eines Diebstahls oder eines Brandes verpflichtet sich der Kunde: vollständige Angaben über die Gegenpartei und die Zeugen einzuholen und den Unfallbericht innerhalb von 24 Stunden bei Keygo Rent einzureichen. Im Falle eines Unfalls dürfen Sie keine Haftungsübernahme genehmigen oder unterschreiben. Anderenfalls lehnt Keygo Rent jede Verantwortung für eine solche Anerkennung ab und kann die Folgen und die zivilrechtliche Haftung des Unfalls auf den Mieter übertragen. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abstellen, ohne vorher Maßnahmen zu dessen Sicherung getroffen zu haben.

Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, auf der Straße Hilfe zu leisten und seine Pflicht Ebenso ist der Kunde verpflichtet, Pannenhilfe zu leisten und seine Pflicht zur Hilfeleistung nicht zu unterlassen, indem er die staatlichen Sicherheitskräfte und -organe benachrichtigt, damit diese entsprechend vorgehen können.

10.- Reparaturen und Wartung:

- Muss das Fahrzeug während des Mietzeitraums repariert werden, muss der Kunde Keygo Rent über die Panne und deren Kosten informieren, damit Keygo Rent die Reparatur in dieser Werkstatt schriftlich genehmigen oder sich für eine Reparatur in einer von Keygo Rent autorisierten Werkstatt entscheiden kann.
- Die Kosten für autorisierte Reparaturen oder den Austausch von Flüssigkeiten, die vom Kunden bezahlt wurden, werden von Keygo Rent gegen Vorlage der entsprechenden Belege zurückerstattet (ausdrücklich ausgenommen Reifenpannen), es sei denn, die Panne wurde durch Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Fahrzeugs durch den Kunden verursacht.

11.- Diebstahl, Beschädigung und Verlust von persönlichen Gegenständen:

- Die Beschädigung, der Verlust oder der Diebstahl von Gegenständen, die dem KUNDEN gehören und sich im Fahrzeug befinden, gehen vollständig und ausschließlich zu Lasten des KUNDEN und sind weder durch eine Versicherung noch durch eine der im vorherigen Abschnitt genannten Vertragsmodalitäten gedeckt.

12.- Gründe für die Aufhebung des Vertrages:

- Keygo Rent behält sich das Recht vor, diesen Vertrag in jedem der folgenden Fälle vorzeitig und entschädigungslos zu kündigen:
- im Falle der Nichtbezahlung eines vom Kunden bestellten Artikels
- bei unbefugter Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden

Stornierungsanfragen, die weniger als 24 Stunden vor der voraussichtlichen Lieferzeit mitgeteilt werden, sind NICHT erstattungsfähig.

13.- Gerichtsstand und anwendbares Recht:

- Dieser Vertrag unterliegt dem spanischen Recht und wird nach diesem ausgelegt. Keygo Rent erklärt seine Absicht, jegliche Streitigkeiten gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, unterliegt jede Streitigkeit zwischen Keygo Rent und dem Kunden der Gerichtsbarkeit des Ortes, an dem das Fahrzeug angemietet wurde, oder jeder anderen zwingenden Gerichtsbarkeit, die anwendbar sein könnte.

Keygo Rent lehnt es ausdrücklich ab, sich einem Schlichtungs- oder Schiedsgerichtssystem zur Lösung von Konflikten oder Zwischenfällen zu unterwerfen, die im Laufe des Mietverhältnisses auftreten können, ungeachtet der Tatsache, dass dem Kunden die vorgeschriebenen Beschwerdeformulare zur Verfügung stehen, die eine Beteiligung an einem solchen System fordern.

DATENSCHUTZRICHTLINIE

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Verordnung 2016/679 über den allgemeinen Datenschutz und dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte werden die Mieter darüber informiert, dass die Identität des Datenverantwortlichen das Vermietungsunternehmen ist, insbesondere Auto Hugar, S.A., mit der Steueridentifikationsnummer A96047014 und der eingetragenen Adresse C/ Fira de la Cerámica i Vidre 1 - Piso 1 46930 Quart de Poblet (Valencia), wobei die Kontaktdaten die in diesem Vertrag enthaltenen sind.

In jedem Fall können Sie zusätzliche und detaillierte Informationen zum Datenschutz auf unserer Website einsehen: www.keygorent.com.

Sie werden hiermit darüber informiert, dass zur besseren Gewährleistung der Einhaltung des Datenschutzes ein Datenschutzbeauftragter ernannt wurde, dessen Kontaktdaten wie folgt lauten: Grupo Ugarte de Automoción, S.L., E-Mail Adresse protecciondedatos.keygorent@keygorent.com

Die Zwecke, für die wir Ihre Daten verarbeiten, sind die der Bereitstellung und Verwaltung der Fahrzeugvermietung und der Ausführung dieses Vertrages, die Zusendung von kommerziellen Mitteilungen, die Verwaltung von Verkehrsverstößen und Fahrzeugversicherungen sowie die Kontrolle (Standort) des Fuhrparks und die Zusendung von Werbung über die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens. Die Legitimation für die beschriebene Verarbeitung ergibt sich aus dem Vertrag, wenn es sich um die Erbringung der vertraglichen Leistung, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten bei Verkehrsverstößen und/oder polizeilichen Auflagen handelt, sowie aus dem berechtigten Interesse an der Verarbeitung im Zusammenhang mit der Zusendung von Werbung oder dem Standort des Fahrzeugs. Für den Rest der Verarbeitungen wird die Legitimation auf der Einwilligung des Kunden beruhen.

Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist. Werden die Daten für mehrere Zwecke verwendet, die eine unterschiedliche Aufbewahrungsdauer erfordern, wird die längste Aufbewahrungsdauer angewendet.

In jedem Fall beschränken wir den Zugriff auf Ihre Daten auf diejenigen Personen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Unsere Datenaufbewahrungsfristen richten sich nach den geschäftlichen Erfordernissen, d. h. für personenbezogene Daten, die nicht mehr benötigt werden, wird der Zugriff darauf entweder auf die Einhaltung streng rechtlicher Verpflichtungen beschränkt oder sie werden sicher vernichtet.

Zwecke im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages: In Bezug auf die Verwendung der Informationen für die Verwaltung einer vertraglichen Verpflichtung, die wir mit dem Kunden haben, werden wir diese Daten für die Dauer des Vertrages und für zehn Jahre danach aufbewahren, um auf spätere Anfragen oder Beschwerden reagieren zu können.

Zwecke im Zusammenhang mit der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen: Bestimmte Informationen müssen für die Zeiträume aufbewahrt werden, die von den jeweils geltenden Vorschriften gefordert werden (Steuern, Handel, Geldwäsche usw.).

Marketingzwecke: Was die Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke betrifft, so werden wir diese Daten für genannte Zwecke für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum aufbewahren, an dem wir zum letzten Mal Ihre Einwilligung zur Zusendung von Marketingmitteilungen erhalten haben, es sei denn, Sie bitten uns durch Widerruf Ihrer Einwilligung um eine Abmeldung.

Das Unternehmen wird keine Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder es ist für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung erforderlich. Weitere Informationen zu den Empfängern der Daten können Sie unter www.keygorent.com einsehen.

Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder ggf. Übertragbarkeit der Daten ausüben, indem Sie eine Anfrage an den Datenverantwortlichen unter  Bereitstellung einer Kopie Ihres Ausweises an die E-Mail-Adresse protecciondedatos.keygorent@keygorent.com senden und das Recht angeben, das Sie ausüben möchten.

Schließlich informieren wir Sie darüber, dass Sie sich bei allen Ansprüchen, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, an die spanische Datenschutzbehörde und andere zuständige öffentliche Stellen wenden können.

Auto Hugar, S.A. behält sich das Recht vor, ihre Datenschutzrichtlinie nach eigenen Kriterien oder aufgrund von Änderungen in der Doktrin, Gesetzgebung oder Rechtsprechung der spanischen Datenschutzbehörde zu ändern. Jede Änderung der Datenschutzrichtlinie wird mindestens zehn Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.